Wichtige Kriterien bei der Auswahl eines Jugendkontos

Es gibt verschiedene Kriterien, auf die Sie als Eltern bei der Auswahl des Jugendkontos achten sollten, insbesondere:

  • Gebühren: Kontoführung möglichst kostenfrei
  • Guthabenverzinsung wünschenswert
  • Bonus / Prämien für Kontoeröffnung
  • Online-Banking
  • Kunden-/Bankkarte zum Geldabheben
  • Debitkarte für bargeldfreies Zahlen in Geschäften und Bargeldabhebungen im Ausland
  • Limits bei Verfügungen

Jugendkonto Vergleich: Konditionen der Banken

Kontoname
Kontoführung
Alter
Bargeld
Karten
Filialen
Besonderheiten
Top
0 Euro Kontoführung
7-18 Jahre
Bargeld: weltweit an Geldautomaten mit Visa-Zeichen (Visa-Debitkarte) oder an rund 9.000 Geldautomaten in Deutschland (girocard)
kostenlose comdirect Bankkarte (Visa-Debitkarte)
+ kostenlose girocard (Debitkarte) auf Wunsch
Filialen
Apple Pay, Google Pay, kontaktloses Bezahlen; Kontosteuerung über die Mobile App comdirect Mobox; Kostenlose Bargeldeinzahlung am Schalter und am Einzahlungsautomaten der Commerzbank
0 Euro Kontoführung
7-27 Jahre
Bargeld: kostenlos an rund 6.000 Geldautomaten der Cash Group
kostenlose Commerzbank girocard
+ kostenlose Kreditkarte ab 14 Jahren
Filialen
Kontaktloses Bezahlen; bis zu 20% Cashback uvm. im Vorteilsportal; Kontosteuerung über die Banking App; Kostenlose Bargeldeinzahlung

Jugendkonto Ratgeber

Jugendkonto? Was ist das? Eine Definition.

Kind mit einer Bankkarte

Das Jugendkonto wird - je nach Bank - häufig auch als Kinderkonto oder Jugendgirokonto bezeichnet. Es handelt sich dabei um ein Girokonto, welches mit einigen Besonderheiten versehen ist. Der Hauptzweck eines solchen Girokontos besteht darin, dass Kinder bzw. Jugendliche früh den Umgang mit Geld lernen. Daher wird dieses Girokonto oftmals auch als Taschengeldkonto bezeichnet, denn meistens überweisen die Eltern wöchentlich oder monatlich das Taschengeld, über welches die Kinder dann mittels ihres Kontos verfügen können. Bis auf einige Einschränkungen funktionieren Jugendkonten wie gewöhnliche Girokonten, die von volljährigen Kunden genutzt werden.

Kinderkonten werden von zahlreichen Bankengruppen angeboten, insbesondere:

  • Banken mit Filialnetz
  • Sparkassen
  • Volks- und Raiffeisenbanken
  • Sparda-Banken
  • Direktbanken
  • Ökobanken
  • Auslandsbanken

Ab welchem Alter ist die Kontoeröffnung möglich?

Per Gesetz ist es in Deutschland so, dass eine Kontoeröffnung ausschließlich von voll geschäftsfähigen Personen eigenverantwortlich vorgenommen werden kann. Anders ausgedrückt müssen Kunden volljährig sein, um bei der Bank ein Konto zu eröffnen. Daraus resultiert, dass zwar Kinder und Jugendliche ein Jugendkonto beantragen können, die Eltern jedoch bis Erreichen der Volljährigkeit des Kindes dieser Kontoeröffnung ausdrücklich zustimmen müssen.

Daran ändert auch der sogenannte Taschengeldparagraph nichts, denn dieser besagt lediglich, bis zu welchem Betrag Kinder und Jugendliche über das auf dem Konto befindliche Guthaben verfügen dürfen.

In der Praxis werden Jugendkonten oftmals schon ab einem Alter von sieben oder zehn Jahren angeboten, was durchaus sinnvoll ist, denn Kinder werden heutzutage schon früh mit Geld und dessen Bedeutung konfrontiert.

Gibt es auf dem Jugendkonto einen Überziehungsrahmen?

Eine der anfangs angesprochenen Einschränkungen bezüglich eines Jugendgirokontos besteht darin, dass kein Überziehungsrahmen oder gar ein Dispositionskredit eingeräumt werden dürfen. Der Grund besteht darin, dass Minderjährige per Gesetz in Deutschland keine Schulden machen dürfen. Somit muss die kontoführende Bank sicherstellen, dass das Konto nicht ins Minus geraten kann. Deshalb wird ein Jungkonto stets als Guthabenkonto eingerichtet, mindestens bis zu dem Tag, an dem der Kontoinhaber volljährig wird.

Welche Vor- und Nachteile (pro und contra) hat das Jugendkonto?

Vorteile

  • Früh Umgang mit Geld lernen
  • Oftmals kostenlose Kontoführung (beleglos)
  • Mitunter Guthabenverzinsung
  • Häufig Bonus bzw. Prämien für Neukunden
  • Keine Kontoüberziehung möglich

Nachteile

  • Kinder und Jugendliche dürfen Konto nicht alleine eröffnen
  • Meistens Einschränkungen bei den Verfügungen (Tageslimit etc.)
  • richtige Kreditkarte erst ab Volljährigkeit (18 Jahren)

Unterschiede zwischen Jugendkonto und Erwachsenenkonto

Jugendkonto Erwachsenenkonto
Oftmals kostenfrei Meistens kostenpflichtig (Kontoführungsgebühren)
Keine Überziehungen möglich Kontoüberziehungen / Dispo möglich
gelegentlich Guthabenverzinsung keine Guthabenzinsen
Prepaid-Kreditkarte echte Kreditkarte möglich
Eltern müssen Kontoeröffnung zustimmen Konto kann eigenverantwortlich eröffnet werden

Jugendkonto (online) eröffnen: Was braucht man an Unterlagen?

Vertragsunterzeichnung Jugendkonto

Für die Online-Eröffnung des Jugendkontos sind verschiedene Unterlagen notwendig. Dazu zählt in erster Linie der Kontoeröffnungsantrag, der in Form eines Online-Formulars auf der Webseite der Bank bereitsteht. In diesem Kontoeröffnungsantrag sind diverse persönliche Angaben zu machen, wie zum Beispiel Name, Anschrift und Geburtsdatum des Kindes bzw. des Jugendlichen als Kontoinhaber. Zudem sind die gleichen Angaben der Eltern zu erfassen.

Darüber hinaus müssen sowohl Kind als auch beide Eltern den Kontoeröffnungsantrag unterschreiben und sich gegenüber der Bank legitimieren. Dies geschieht bei Kontoeröffnung online mittels des Postident- oder modernen Videoident-Verfahrens. Weitere Unterlagen sind in der Regel nicht notwendig, da ohnehin keine Kontoüberziehung stattfinden darf. Die Eltern müssen sich noch durch einen Ausweis und das Kind durch eine Geburtsurkunde legitimieren.

Hat ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, muss dies nachgewiesen werden (Sorgerechtserklärung, amtlicher Bescheid, o.ä.). In diesem Fall reicht beim Eröffnen des Jugendkontos die Legitimation des einen erziehungsberechtigten Elternteils.

Inwiefern ist ein Elternzugriff auf das Jugendkonto möglich?

Grundsätzlich ist es so, dass Eltern die gesetzlichen Vertreter des Kindes sind und somit bis zur Volljährigkeit des Kindes bzw. Jugendlichen uneingeschränkten Zugriff auf das Jugendkonto haben. Die Eltern dürfen also genauso wie der Kontoinhaber selbst Bargeld abheben oder Überweisungen vom Konto veranlassen. Es gibt allerdings eine nicht ganz eindeutige Einschränkung, die besagt, dass Eltern bezüglich der Guthaben ihrer Kinder in deren Sinne handeln müssen. Strittig wäre zum Beispiel, ob es Eltern erlaubt wäre, ein angesammeltes Guthaben von mehreren Hundert oder sogar mehr als 1.000 Euro für eigene Zwecke zu nutzen, denn dies wäre nicht mehr im Sinne des Kindes.

Bis wann wird ein Jugendkonto angeboten? Muss dann gekündigt werden?

Innerhalb welcher Altersgrenzen ein Jugendkonto angeboten wird, ist von Bank zu Bank unterschiedlich. Im Durchschnitt betrachtet stellen die meisten Kreditinstitute ein Kinder- bzw. Taschengeldkonto ab einem Alter von sieben oder zehn Jahren zur Verfügung. Meistens gibt es ebenfalls einer Obergrenze, die - wiederum abhängig vom Kreditinstitut - zwischen 18 und 25 Jahren liegt.

Nach Erreichen der Altersgrenze muss das Konto allerdings nicht zwangsläufig gekündigt werden, sondern stattdessen findet seitens der Bank eine Umstellung auf ein gewöhnliches Girokonto für Erwachsene statt. Dies kann allerdings bedeuten, dass bisherige Guthabenzinsen wegfallen, das Konto kostenpflichtig wird, aber andererseits dann auch die Einräumung einer Kreditlinie möglich ist.

Gibt es Konten mit Prämien oder Startguthaben?

Geschenk / Prämie bei Jugendkonto Eröffnung

Kinder sind für Banken eine äußerst wichtige Zielgruppe, insbesondere dann, wenn es um das erste Girokonto geht. Nicht selten bleiben ehemalige Kinder und Jugendliche nämlich auch später im Erwachsenenalter bei der Bank, bei der sie ihr erstes Konto eröffnet haben. Aus diesem Grund gibt es bei zahlreichen Kreditinstituten in Verbindung mit der Eröffnung eines Jugendgirokontos für den Kontoinhaber spezielle Vorteile, wie zum Beispiel:

  • Prämien (Geldgutschrift oder Sachprämie)
  • Geschenke
  • Startguthaben
  • Bonus
  • Guthabenzinsen
  • Sonstige Sonderkonditionen

Solche Eröffnungsangebote und für Bestandskunden regelmäßig veranstaltete Aktionen sind keineswegs selten, sodass es sich bereits im Kindes- und Jugendalter lohnt, die Angebote zu vergleichen. Einen solchen Vergleich nehmen natürlich in aller Regel die Eltern vor.

Gibt es noch Jugendkonten mit Zinsen?

Eine Besonderheit bestand bei Jugendgirokonten in der Vergangenheit oftmals darin, dass die Kontoinhaber für Guthaben eine Verzinsung erhielten. Spätestens seit der Niedrigzinsphase sind solche Angebote allerdings vergleichsweise selten geworden. Dennoch gibt es auch derzeit noch einige Kreditinstitute, bei denen das Jugendgirokonto mit einem Guthabenzins versehen ist. Dieser Zins bewegt sich allerdings - wenn er noch angeboten wird - in der Regel lediglich zwischen 0,1 und 0,5 Prozent.

Ist ein Jugendkonto immer gebührenfrei, gratis?

Neben der Guthabenverzinsung besteht eine weitere Besonderheit des Jugendkontos auch heute noch oftmals darin, dass die Kontoführung kostenlos ist. Die Kinder und Jugendlichen müssen also keine Überweisungsgebühren zahlen, können kostenfrei Bargeld verfügen und auch für die Kontoführung als solche werden keine fixen Gebühren oder Buchungsposten berechnet. Automatisch gebührenfrei ist ein Jugendkonto allerdings keineswegs, denn es gibt durchaus einige Kreditinstitute, die zumindest einen kleineren Grundbetrag pro Monat erheben. Daher ist es empfehlenswert, die Angebote miteinander zu vergleichen.

Geld überweisen, Online-Banking und online bezahlen

Online Banking beim Jugendkonto

Grundsätzlich stehen auf dem Jugendkonto - bis auf die Möglichkeit der Kontoüberziehung - nahezu alle Funktionen zur Verfügung, die auch für ein gewöhnliches Girokonto gelten. So können Kinder und Jugendliche von ihrem Konto aus beispielsweise Geld überweisen, sei es per Beleg in der Geschäftsstelle oder auch online. Meistens räumen die Banken ebenfalls die Möglichkeit ein, am Online-Banking teilzunehmen und zudem online bezahlen zu können. Allerdings gibt es in allen Fällen normalerweise ein relativ enges Limit, beispielsweise in Form eines Tageslimits. Dieses Limit können die Eltern meistens mit der Bank vereinbaren, da es natürlich letztendlich zum Schutz des Kindes dient. So sind beispielsweise für das Überweisen, die Teilnahme am Online-Banking sowie dem online bezahlen Tageslimits zwischen 20 und 50 Euro durchaus üblich.

Mit welchen Karten kann das Jugendkonto ausgestattet sein?

Viele Bankkunden sind es hierzulande gewohnt, dass sie zu ihrem Girokonto einige Karten erhalten, mit denen sie beispielsweise bargeldlos Zahlen oder am Geldautomaten Bargeld verfügen können. Bezüglich des Jugendkontos gibt es allerdings meistens einige Einschränkungen, welche der folgenden Karten grundsätzlich vergeben werden können:

  • Kundenkarte / Bankkarte (ohne Kreditfunktion)
  • Debitkarte (Girocard, Maestro-Card, V Pay)
  • Kreditkarte

Was Kinder und Jugendliche für ihr Taschengeldkonto auf keinen Fall bekommen, solange sie nicht volljährig sind, ist eine echte Kreditkarte mit Kreditfunktion. Allerdings sind einige Banken durchaus bereit, den Kindern und Jugendlichen eine sogenannte Prepaid-Kreditkarte zur Verfügung zu stellen, wie zum Beispiel die VISA Prepaid-Card. Da derartige Kreditkartenverfügungen ausschließlich aus dem Guthaben heraus stattfinden können, gibt es für den Kontoinhaber kein finanzielles Risiko. Die frühere EC-Karte, heute Girocard (mit Cobranding Maestro-Card oder V Pay), wird nicht immer ausgegeben. Dafür können Kinder und Jugendliche zu ihrem Konto allerdings immer eine gewöhnliche Kunden- oder Bankkarte erhalten. Mit dieser Karte besteht die Möglichkeit, innerhalb der vereinbarten Limits am Geldautomaten Bargeld zu verfügen oder damit kleinere Beträge in Geschäften zu bezahlen.

Geld abheben im In- und Ausland möglich?

Jugendlicher hebt Geld am Automaten ab

Da die Kontoinhaber beim Jugendkonto in der Regel eine gewöhnliche Bankkarte erhalten und meistens auch am Online-Banking teilnehmen können, ist es natürlich grundsätzlich auch möglich, Geld vom Konto abzuheben. Dies kann entweder in der Geschäftsstelle der Bank oder an einem Geldautomaten passieren. In aller Regel gibt es allerdings auch dort vereinbarte Limits, wie zum Beispiel ein Tageslimit in Höhe von 20 Euro. Ebenfalls oft vereinbart werden Wochen- und Monatslimits, die sich dann - auch am Alter des Kindes orientiert - auf durchschnittlich 100 Euro belaufen.

Auslandsverfügungen sind vom Grundsatz her ebenfalls möglich, allerdings besteht ein Problem darin, dass die gewöhnliche Bankkarte natürlich in vielen Ländern nicht ausreicht. Dort können Bargeldverfügungen oftmals nur mit einer Debitkarte (Maestro-Card, V Pay) oder Kreditkarte erfolgen. Steht jedoch ein Geldautomat zur Verfügung, bei dem die gewöhnliche Bankkarte ausreicht oder gibt es von der Bank auch eine Debitkarte (Maestro-Card, V Pay), sind natürlich auch im Ausland Verfügungen vom Jugendkonto möglich. Allerdings trifft dies dann nur unter der Voraussetzung zu, dass eine Online-Abfrage am Geldautomaten möglich ist, da das Konto eben nicht ins Minus geraten darf und auch bestehende Limits beachtet werden müssen.

Jugendkonto Steuern: Ist ein Freistellungsauftrag für das Konto notwendig?

Da manche Banken auf dem Jugendkonto nach wie vor Guthabenzinsen zahlen, ist es durchaus eine wichtige Überlegung, ob die Eltern der Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Grundsätzlich verfügt auch jeder Minderjährige über den allgemein geltenden Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 Euro. Sollte sich auf dem Jugendkonto ein bestimmtes Guthaben ansammeln, welches verzinst wird, können die Eltern mit dem Stellen des Freistellungsauftrages verhindern, dass von den Zinsen die übliche Abgeltungssteuer abgeführt wird.

Alternativen zum Jugendgirokonto

Der große Vorteil besteht beim Jugendgirokonto darin, dass Kinder früh den Umgang mit Geld lernen und - in gewissen Grenzen - selbst über Guthaben verfügen können. Ein Nachteil ist allerdings, dass Guthaben entweder gar nicht oder nur sehr gering verzinst werden. Daher stellt sich die berechtigte Frage, ob es sinnvolle Alternativen zum Jugendgirokonto gibt, beispielsweise ein Tages- oder Festgeldkonto. Um diese Frage zu beantworten, sollten sich vor allem die Eltern Gedanken machen, welche Funktion das Konto vorrangig erfüllen soll. Geht es tatsächlich darum, dass Jugendliche den Umgang mit Geld lernen, also Einzahlungen und Verfügungen vornehmen, ist das Jugendkonto als Girokonto sicherlich alternativlos.

Steht hingegen das Ansparen im Vordergrund, um davon später etwas Größeres zu kaufen, kann das Tagesgeld oder Festgeldkonto eine echte Alternative sein. Beim Festgeldkonto gibt es allerdings zu beachten, dass das Guthaben erst bei Fälligkeit, also nach der vereinbarten Laufzeit, verfügt werden kann. Beim Tagesgeldkonto hingegen sind Guthaben jederzeit verfügbar und es gibt – wie auch beim Festgeldkonto - eine Verzinsung, die allerdings in der aktuellen Niedrigzinsphase meistens kaum höher als auf dem Jugendkonto ist.

Unsere Empfehlung für ein Jugendkonto

Das comdirect JuniorGiro

Eine der Banken, die unter anderem ein Jugendgirokonto im Angebot haben, ist die comdirect. Unter der Bezeichnung "JuniorGiro" wird Kindern und Jugendlichen ein Taschengeldkonto angeboten. Dieses Jugendgirokonto der comdirect überzeugt unter anderem mit den folgenden Eigenschaften:

  • Für Kinder ab 7 Jahren geeignet
  • Komplett entgeltfreie Kontoführung für alle bis 18 Jahre
  • Kostenlos Bargeld abheben unbegrenzt in Deutschland an rund 9.000 Geldautomaten mit der girocard und 3-mal monatlich weltweit an allen Geldautomaten mit Visa-Zeichen (comdirect Bankkarte)
  • Kostenlose Bargeldeinzahlung am Schalter und am Einzahlungsautomaten der Commerzbank
  • Kontaktlose Bezahlfunktion
  • Mit dem Smartphone bezahlen mit Apple Pay und Google Pay
  • comdirect Mobox: Die App zum JuniorGiro
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